Kabinettsbeschluss für Träger ein "unauflösbares Dilemma"
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (29. April) das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Damit verschärft sich der Druck auf die ambulante Pflege, der Entwurf betrifft auch die häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege. Künftig sollen Vergütungssteigerungen gedeckelt werden, auch bei Tariflöhnen. Trägerverbände warnen vor Unterfinanzierung, Insolvenzen und Versorgungslücken. Der BAD-Verband spricht von einem "unauflösbaren Dilemma".
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Pflegebetreiber sollen sich an Tariflöhnen orientieren, aber Gehaltserhöhungen nicht vollständig refinanziert bekommen. Das kann zur wirtschaftlichen Schieflage führen
Mit dem Kabinettsbeschluss wird aus einem umstrittenen Vorschlag konkrete Politik: Die Bundesregierung will die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bremsen – auch in der Pflege. Kernpunkt ist die Begrenzung von Vergütungssteigerungen. Künftig dürfen diese nur noch bis zur Grundlohnrate wachsen, in den Jahren 2027 bis 2029 sogar abzüglich eines weiteren Prozentpunkts.
Damit greift der Staat direkt in die Refinanzierung von Tarifsteigerungen ein. Ein Mechanismus, der bislang sicherstellte, dass steigende Löhne an die Kostenträger weitergegeben werden konnten, wird damit teilweise gekappt. Laut Regierung soll das in der Häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege Einsparungen von bis zu 0,7 Milliarden Euro jährlich bringen.
Gesundheitsministerin Nina Warken verteidigt den Schritt: Ohne Reform drohe eine "einseitige Belastung von Versicherten und Unternehmen". Das Paket sei notwendig, um das Defizit der Kassen zu decken.
BPA: Politik legt die Axt an die Tarifentlohnung
In der Branche löst der Beschluss Kritik aus. Viele Verbände sprechen von einem grundlegenden Widerspruch: Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich zur Tarifzahlung verpflichtet – sollen diese aber künftig nicht mehr vollständig refinanziert bekommen. Andrea Kapp vom Bundesverband ambulanter Dienste spricht von einem "unauflösbaren Dilemma". Die Regierung lasse offen, wie die entstehende Finanzierungslücke geschlossen werden solle. Für viele Einrichtungen bleibe am Ende nur der Weg in die Insolvenz.
Ähnlich äußert sich der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste BPA. Präsident Bernd Meurer: "Warken spart, als hätte sie mit künstlicher Intelligenz die einfachste Lösung suchen wollen." Die Politik lege "die Axt an die Tarifentlohnung" – und das in einer Phase, in der mehr Personal dringend gebraucht werde.
Erschwerend kommt die Situation der Kliniken hinzu
Besonders kritisch sehen viele Anbieter die Kombination aus steigenden Anforderungen und gedeckelter Finanzierung. Durch Reformen im Krankenhausbereich sei mit kürzeren Verweildauern gerechnet, heißt es bei der Ruhrebietskonferenz Pflege. Das bedeute mehr und komplexere Versorgung im ambulanten Bereich, etwa in der Wundversorgung oder außerklinischen Intensivpflege. Gleichzeitig würden genau diese Leistungen künftig stärker gedeckelt refinanziert. Für viele Anbieter entsteht daraus eine paradoxe Situation: steigende Versorgungsintensität bei sinkender finanzieller Flexibilität.
Rechenbeispiel zeigt die Dimension
Wie stark sich die Deckelung auswirken kann, zeigt ein Beispiel aus der Praxis. Liegen Tarifsteigerungen bei sechs Prozent, die Refinanzierung aber nur bei zwei Prozent, entsteht eine Lücke von vier Prozentpunkten.
Für einen Pflegedienst mit 800.000 Euro Lohnsumme bedeutet das laut Berechnungen aus der Branche rund 32.000 Euro Unterdeckung pro Jahr – mit steigender Dynamik in den Folgejahren. "Diese Lücke lässt sich nirgendwo kompensieren", heißt es bei der Ruhrgebietskonferenz.
AGVP: Politik macht Pflege zum Luxusgut
Auch Wohlfahrtsverbände wie die Caritas warnen vor Existenzgefährdungen. Tarifbindung sichere nicht nur Löhne, sondern auch Versorgungsqualität. Wenn die Refinanzierung bröckele, gerieten Einrichtungen "an den Rand der Existenz". Der Arbeitgeberverband Pflege geht noch weiter: Die Politik mache Pflege durch immer neue Vorgaben zum Luxusgut. Wer die Kosten reguliere, ohne die Strukturprobleme zu lösen, verschärfe die Lage weiter.
Grundsätzlich vermissen die Vertreter aus der Praxis eine langfristige Strukturreform. Statt Effizienzpotenziale zu heben, setze der Entwurf vor allem auf kurzfristige Einsparungen. Die Caritas moniert außerdem, dass die Pharmaindustrie weniger stark in die Sparmaßnahmen einbezogen werde.
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich Ende Juni oder Anfang Juli im Bundestag verabschiedet.