Weiterbeschäftigung trotz unvollständiger Corona-Impfung
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Das Gießener Arbeitsgericht hat ein Pflegeheim zur Weiterbeschäftigung einer nicht vollständig gegen Covid geimpften Pflegekraft verurteilt. Nach der ersten Corona-Impfung hatte die Pflegerin weitere Impfungen wegen einer allergischen Reaktion verweigert. Hierfür hatte sie ein ärztliches Attest vorgelegt. Das Pflegeheim der Alloheim-Gruppe hatte sie daraufhin ohne Vergütung freigestellt. Jetzt muss der Arbeitgeber den zurückgehaltenen Lohn zahlen und die Mitarbeiterin weiterbeschäftigen. Wetterauer Zeitung