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15. Juli 2026 | 07:00 Uhr
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Wie die Pflegereform Heime entlasten könnte

Die Eigenanteile im Pflegeheim sind in einem Jahr um durchschnittlich 256 Euro auf 3.364 Euro im Monat gestiegen. Die Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (Vdek) schlägt Wellen. Mit einem Tarifdeckel will die Regierung gegensteuern. Doch Altenpflege-Experte Jan Grabow vom Wirtschaftsprüfer Curacon (Foto) sagt: Letztlich würden Bewohner und Kommunen durch die geplante Pflegereform eher belastet – ebenso wie die Pflegebetreiber. Für die schlägt er einen Ausgleichsmechanismus vor, damit sie nicht in wirtschaftliche Schieflagen geraten.

Jan Grabow plädiert für einen Verlustausgleich oder einen Sicherstellungszuschlag für Pflegeanbieter

Herr Grabow, die Eigenanteile im Pflegeheim steigen erneut kräftig. Sind allein die höheren Personalkosten dafür verantwortlich?
Nein. Die tarifbedingt gestiegenen Personalkosten sind zwar der wichtigste Treiber. Hinzu kommen aber politische Entscheidungen wie die Einführung der neuen Personalbemessung (PeBeM). Mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen sind ausdrücklich gewollt und fachlich sinnvoll. Das Problem ist jedoch, dass die dadurch entstehenden Mehrkosten von der Pflegeversicherung nicht vollständig ausgeglichen werden und deshalb bei den Pflegebedürftigen landen.

Die Bundesregierung will mit dem Pflegeneuordnungsgesetz gegensteuern. Wird das die Bewohner entlasten?
Nur teilweise. Der geplante Tarifdeckel bremst zwar den weiteren Anstieg der Eigenanteile, weil Tarifsteigerungen künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden. Davon profitieren zunächst die Bewohner und indirekt die Kommunen, die Hilfe zur Pflege finanzieren. Die soziale Pflegeversicherung selbst wird dadurch aber nicht entlastet, weil sie weiterhin nur feste Leistungsbeträge zahlt.

Und: es ist für die Bewohner und Sozialämter keine echte Erleichterung. Denn entgegen der ursprünglichen Ankündigung im Koalitionsvertrag, Pflegebedürftige zu entlasten, werden zukünftig Pflegebedürftige durch eine Verlängerung der Eigenanteilsbelastung und eine gebremste Leistungsdynamisierung stärker belastet. Nach den bisherigen Plänen gäbe es den höchsten Leistungszuschlag von 75 Prozent nicht mehr nach drei Jahren, sondern erst nach viereinhalb Jahren im Heim. Gleichzeitig sollen die Leistungen der Pflegeversicherung langsamer steigen als ursprünglich angekündigt. Damit tragen Pflegebedürftige einen größeren Teil der Kosten selbst.

Pflegebetreiber wiederum klagen, dass tarifliche Lohnerhöhungen künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden. Können Sie das nachvollziehen?
Ja, Einrichtungen sind an Tarifverträge, Personalvorgaben und eine kostenbasierte Finanzierung gebunden. Wenn tarifliche Lohnerhöhungen künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden, bleibt kaum Spielraum, Kosten an anderer Stelle einzusparen. Das kann viele Einrichtungen wirtschaftlich unter Druck setzen.

Auch der Plan, die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 anzuheben, dürfte sich auf Betreiber negativ auswirken. Das würde dazu führen, dass weniger Menschen höher eingestuft werden. Pflegeeinrichtungen verlieren dadurch refinanzierte Personalstellen, obwohl der tatsächliche Pflegeaufwand für viele Bewohner unverändert hoch bleibt oder sogar steigt.

Was müsste aus Ihrer Sicht geändert werden?
Wenn der Gesetzgeber die Refinanzierung der Personalkosten begrenzt, braucht es einen Ausgleichsmechanismus für die Einrichtungen. Denkbar wäre ein Verlustausgleich oder – ähnlich wie im Krankenhausbereich – ein Sicherstellungszuschlag. Alternativ müsste das Unternehmerrisiko verbindlich refinanziert werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass wirtschaftlich solide Pflegeeinrichtungen durch die Reform in Schieflage geraten.

Können Sie Ihren Vorschlag genauer beschreiben? Wenn die Heime wegen des Tarifdeckels einen Verlustausgleich oder einen Sicherstellungszuschlag erhalten in Höhe der verloren gegangen Refinanzierung, dann könnte sich der Gesetzgeber den ganzen Zauber mit dem Tarifdeckel doch sparen? 
Das ist eine gute Frage! Die Pflegekassen zahlen ohnehin immer nur einen feststehenden Zuschuss an die Leistungsempfänger. Eine Deckelung der Refinanzierung von Tariflöhnen trägt somit überhaupt nicht zur Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung bei! Es wäre zu wünschen, dass der Gesetzgeber Pflegeeinrichtungen Anreize schafft für effizientes Verhalten und die Spielräume zum Beispiel beim Personaleinsatz noch stärker erweitert – soweit hierdurch die Pflegequalität durch Einsatz von KI, Digitalisierung und Robotik nicht leidet.  

Jan Grabow ist Geschäftsführender Partner der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon, wo er das Ressort Altenpflege leitet.   

Das Interview führte Kirsten Gaede