"Ist denn die Arbeit bei privaten Trägern weniger wert?"
Die geplante Begrenzung der Refinanzierung von Tarifsteigerungen könnte doch noch abgemildert werden (wir berichteten). Änderungsanträge zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sehen vor, einen Teil der Lohnsteigerungen oberhalb der Grundlohnrate weiterhin anzuerkennen. Pflegeverbände wie der BPA, der VDAB sowie die Ruhrgebietskonferenz werten das als Reaktion auf ihre Kritik. Sie warnen aber auch vor neuen Ungleichbehandlungen. Der Bundestag soll das Gesetz bereits am Freitag verabschieden.
Die Bundesregierung reagiert offenbar auf die massive Kritik aus der Pflegebranche an der geplanten Aussetzung der Tariftreue. Nach den Änderungsanträgen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sollen tarifgebundene Leistungserbringer künftig einen Teil der Lohnsteigerungen oberhalb der Grundlohnrate weiterhin refinanziert bekommen. Vorgesehen ist, dass die Hälfte der Differenz zwischen der tariflichen Lohnsteigerung und der durchschnittlichen Veränderungsrate als wirtschaftlich anerkannt wird. Die Regelung wäre zunächst auf zwei Jahre befristet.
Zwar betrifft das Gesetz unmittelbar vor allem die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege nach SGB V. Die Änderungen gelten jedoch als Signal für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), in dem für die Pflegeversicherung vergleichbare Regelungen vorgesehen sind.
Meurer: Tarifgebundene Anbieter zu bevorzugen, würde den Wettbewerb verzerren
Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), Bernd Meurer, begrüßt zwar, dass sich die Bundesregierung von der ursprünglich starren Begrenzung der Refinanzierung löst. Kritisch sieht er aber, dass die geplante Regelung offenbar nur tarifgebundenen Trägern zugutekommen soll. "Ist denn die Arbeit der Pflegekräfte bei privaten Trägern weniger wert?", fragt Meurer. Eine Bevorzugung tarifgebundener Einrichtungen würde den Wettbewerb verzerren und private Anbieter benachteiligen, obwohl auch sie tariforientierte Löhne zahlen müssten.
Auch der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) begrüßt die Änderungsanträge. Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling sieht darin ein Zeichen, dass der Gesetzgeber die wirtschaftlichen Risiken für Pflegeeinrichtungen erkannt hat. Nun müsse die Regierung diesen Kurs auch im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) fortsetzen, damit eine einheitliche und praktikable Refinanzierungslogik für die gesamte Pflege entstehe. Aus Sicht des Verbandes wäre es allerdings besser, die Refinanzierung von Personalkosten gar nicht einzuschränken.
PNOG vor der Sommerpause nicht mehr im Parlament
In eine ähnliche Richtung argumentiert Christian Westermann von der Ruhrgebietskonferenz Pflege. Die Änderungsanträge zeigten zwar, dass der Gesetzgeber seine ursprüngliche Position korrigiert. Die geplante Lösung bleibe aber unvollständig. Kritisch seien insbesondere die nur teilweise Refinanzierung, die Befristung auf zwei Jahre und die mutmaßliche Benachteiligung von Einrichtungen, die Tarifanwender sind, gegenüber tarifgebundenen Einrichtungen. Gerade ambulante Pflegedienste hätten kaum finanzielle Spielräume, um steigende Personalkosten selbst aufzufangen.
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll am Freitag Bundestag und Bundesrat passieren. Das Pflegeneuordnungsgesetz dagegen verzögert sich erneut: Es soll nun voraussichtlich erst am 13. Juli im Bundeskabinett beraten werden und wird damit nicht mehr vor der Sommerpause ins parlamentarische Verfahren gelangen.