Beweispflicht für Pflegeheime bei Stürzen von Patienten
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Die Beweisführung beim Sturz eines Patienten im Pflegeheim kann in bestimmten Fällen umgekehrt werden. Entgegen der allgemeinen Regel muss dann der Einrichtungsbetreiber darlegen und beweisen, dass das Sturzereignis nicht auf ein fehlerhaftes Verhalten des Pflegepersonals zurückzuführen ist und keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt. Dies ist etwa der Fall, wenn bei dem Patienten bei der Aufnahme "spezifisch geschuldete Unterstützungsmaßnahmen" etwa zur Vermeidung von Stürzen festgestellt wurden. Kommt es später zu einem solchen Vorfall, greift die Umkehr der Beweisführung. Anwalt