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6. Mai 2026 | 07:00 Uhr
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Frist für Pflegestatistik 2025 verpasst – was tun?

Pflegeeinrichtungen, die die Frist für die Pflegestatistik 2025 verpasst haben, sollten jetzt schnell handeln. Die Meldung ist bis 15. Februar fällig gewesen, eine verspätete Abgabe kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Es empfiehlt sich, die Daten schnell nachzureichen und die Verspätung zu begründen. Denn entscheidend ist, wie zügig Einrichtungen reagieren. Altenheim