In der ambulanten Pflege gilt eine Corona-Testpflicht
Rechtsanwalt Michael Greiner hat die durch die Novelle des Infektionsschutzgesetzes verursachte neue Lage bewertet und kommt zum Ergebnis, dass ambulante Pflegedienste von der besonderen 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Pflegeeinrichtungen betroffen sind. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Dienste (BAD) ist der Auffassung, dass die Testpflicht sowohl für das Betreten des Pflegedienstes als auch die Wohnung des zu versorgenden Versicherten gilt. Häusliche Pflege