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11. März 2025 | 07:00 Uhr
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Mit der TI total im Rückstand? 3 Tipps für Spätstarter

In knapp vier Monaten zum 1. Juli sollten alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Doch ein großer Teil hängt noch hinterher und hat noch nicht einmal den dringend nötigen Institutionsausweis, die SMB-C-Karte, beantragt. Martin Saß vom Bundesverband Gesundheits-IT – BVITG sagt, was Nachzügler tun können, um noch pünktlich im Ziel einzulaufen.  

Jetzt heißt es schnell die Information für die TI zusammenzubekommen und zu priorisieren – doch der Aufwand lohnt sich   

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Probleme mit der TI-Anbindung haben weniger die Einrichtungen, die zu Verbünden oder gar einer größeren Pflegekette zählen: Dort gibt es fast immer eine eigene IT-Abteilung und eine Personalabteilung, die Schulungen organisiert. Kleinere Unternehmen aber haben solche Strukturen nicht und können auch nur selten Mitarbeiter für die Aufgabe "Anbindung an die TI" freistellen. In einer Umfrage des BVITG und der Opta Data Gruppe haben dann auch – wenig überraschend – 200 von 251 (80%) der befragten Einrichtungen angegeben, dass ihnen vor allem Schulungen, Anleitungen und Service für den TI-Anschluss fehlen.

Wenn sie im Grunde noch gar nichts unternommen haben – was können Pflegeeinrichtungen tun, um schnell Anschluss an die TI zu finden? Martin Saß, selbst gelernter Altenpfleger, jetzt Referent beim BVITG, empfiehlt:

  • als erstes sicherzustellen, dass eine Pflegefachkraft im Unternehmen bereits einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) hat. Nur mit dem ist es möglich, einen Institutionsausweis, die SMC-B-Karte, zu beantragen. Sie ist Voraussetzung für den Anschluss an die TI SMC-B steht für Security Module Card Typ B. Anlaufstelle für die Anträge ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster in Nordrhein-Westfalen. Sollte es noch keine Fachkraft im Unternehmen mit einem eHBA geben, empfiehlt es sich für Betreiber, der Pflegefachkraft eine Kostenerstattung für den kostenpflichtigen Ausweis anzubieten.
  • Kontakt mit dem IT-Anbieter aufzunehmen, der im Haus die Pflegesoftware stellt. Diese müssen sich auskennen und sind fast immer, wie es im Digital-Jargon heißt: "TI-ready". "Fragen Sie Ihren Softwareanbieter, wie sie die Anbindung an die TI am besten umsetzen können. Viele Software-Firmen bieten auch ein Rund-um-sorglos-Paket an. Sollte er den TI-Anschluss nicht umsetzen können, müsste man sich ohnehin um einen neuen Anbieter kümmern. Denn eine TI-kompatible Software ist ein Muss für den Anschluss. Die meisten Firmen sind nach unserer Erfahrung aber ready", sagt Saß.
  • Eine weitere Möglichkeit ist, bei Fragen und Unklarheiten Kontakt mit der Gematik oder dem eGBR aufzunehmen. Sie bieten Unterstützung an, die eGBR kann sogar telefonisch kontaktiert werden.

Wenn die meisten Pflegeanbieter jetzt erst anfangen, sich um die TI-Anbindung zu kümmern, sei hier und da sicherlich mit Antragsstaus zu rechnen, meint Saß. Zumal die Ausstellung der Karten (eHBA und SMC-B) beim eGBR auf postalischem Wege läuft. Doch Saß ist überzeugt, dass sich der vorübergehende Aufwand für Pflegeanbieter lohnt: "Die TI wird die Kommunikation zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen drastisch verbessern und Daten besser schützen. Die elektronische Patientenakte, die e-Abrechnung, die e-Verordnung oder das e-Rezept sind nur einige Bespiele für den Nutzen der TI.  Ärzte und Krankenhäuser sind bereits angeschlossen und auch die Pflege wird von der Anbindung profitieren."

Kirsten Gaede

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