Nur kleinere Patientengeschenke sind ok
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Müssen Pflegekräfte Geschenke ihrer Schützlinge ablehnen? Grundsätzlich ja, und zwar aus berufsethischen und strafrechtlichen Gründen. Die Folgen von Bestechlichkeit reichen bis zum Entzug der Pflegeerlaubnis und bis zu Freiheitsstrafen. Ist der Wert eher gering, ist es unproblematisch, allerdings ist die Grenze schwer zu ziehen. Pflegen-Online