Schmuck und Piercings sind in der Altenpflege ein Problem
Körperschmuck stellt in der Pflege, soweit er nicht verdeckt getragen wird, ein Risiko dar. Wegen des Arbeitsschutzgesetzes und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung muss der Arbeitgeber hier eingreifen. Betroffen sind etwa Ringe, Armreifen, Bänder und Piercings an den Unterarmen sowie Nagellack und künstliche Nägel, die die Desinfektion behindern. Ohrringe, Ketten und Piercings im Gesicht können von aufgeregten Patienten ergriffen und herausgerissen werden. Rechtsdepesche