Übergangsfrist für Beschäftigungsnummer verlängert
Die Übergangsregelung für die Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen mit der lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) wurde noch einmal verlängert. Bis zum 31. August 2024 können ambulante Pflege- und Betreuungsdienste weiterhin die sogenannte "Ersatz-Beschäftigtennummer" verwenden. Die LBNR ist eine eindeutige und unveränderliche Kennung für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Die ursprüngliche Übergangsregelung sollte Ende September auslaufen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach LBNRs wurde sie nun noch einmal verlängert. Bundesinstitut