Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

11. April 2026 | 20:49 Uhr
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Vorsicht vor Fehlern bei der Bedarfsmedikation

Bedarfsmedikation wird nicht regelmäßig genutzt. Deshalb ist es so wichtig, ihre Lagerung besonders gut im Auge zu behalten. Anderenfalls kann es leicht passieren, dass sie im Medikamentenschrank über das Verfallsdatum hinaus verbleibt. Das kann ihre Wirkung beeinträchtigen – und kommt beim Medizinische Dienst gar nicht gut an, sagt die Apothekerin und Expertin für Geriatrische Pharmazie, Mechthild Hagedorn.

Bei Bedarfstropfen ist es wichtig, das Verfallsdatum nach dem ersten Öffnen auf der Flasche zu notieren  

Die Autorin des Buches "Sicherer Umgang mit Medikamenten" empfiehlt:

  • Medikamentenpackungen, Tropfen etc. nach dem Vier-Augen-Prinzip regelmäßig von zwei Pflegefachkräften kontrollieren lassen
  • das Anbruchsdatum nach dem ersten Gebrauch auf der Packung, Flasche, Salbe etc. notieren  
  • bei Lösungen und halbfesten Zubereitungen wie Salben oder Gelen beim erstmaligen Öffnen ergänzen, bis wann die sie haltbar sind, am besten mit der Formulierung: "Nach Anbruch begrenzt haltbar bis...". Und immer kontrollieren: Ist der Zeitraum korrekt ausgerechnet? 
  • Bei Blisterpackungen reicht das Anbruchsdatum – das aber sollte in jedem Fall vermerkt werden, denn so lässt sich vermeiden, dass mehrere Packungen parallel genutzt werden und der Überblick verloren geht. 
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