Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

13. Mai 2025 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Wann Bereitschaftsdienst statt Rufbereitschaft nötig ist

Anzeige
hmc

hörbert – Musik zur Entlastung in der Pflege

Zeitmangel, hoher Aktivierungsbedarf und herausforderndes Verhalten von Klienten – hörbert bietet mit kuratierten Hörinhalten und intuitiver Bedienung einen schnellen und barrierefreien Zugang zu Musik und anderen Audioinhalten für die Gruppenarbeit oder Einzelpersonen. Ohne Schulungsaufwand. Mobil und stationär einsetzbar. Neue wissenschaftliche Studien belegen: Musik macht den Unterschied – auch in der Pflege. Erfahren Sie mehr und gewinnen Sie einen hörbert!

In der Pflege ist die Unterscheidung zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst arbeitsrechtlich bedeutsam. Während Rufbereitschaft als Ruhezeit gilt, zählt Bereitschaftsdienst vollständig zur Arbeitszeit. Arbeitgeber dürfen Rufbereitschaft nur einsetzen, wenn Arbeit kaum vorhersehbar ist. Muss sich der Mitarbeiter an einem festen Ort bereithalten, liegt Bereitschaftsdienst vor. Wegen der 48-Stunden-Grenze pro Woche ist bei der Dienstplangestaltung besondere Sorgfalt nötig. Rechtsdepesche

Anzeige