Dementer Heimbewohner nach Tötung schuldunfähig
Weil er lieber allein in seinem Zimmer sein wollte, hat ein 93-jähriger dementer Bewohner eines Pflegeheims in Wasserburg in Oberbayern seinen Zimmergenossen tödlich verletzt. Das Landgericht Traunstein befand den Mann wegen seiner fortschreitenden Krankheit für schuldunfähig. Weil er aber noch kräftig sei und damit eine Gefahr darstelle, verfügte das Gericht die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Zeit