Kirche darf laut BAG-Urteil Mitgliedschaft für Job verlangen
Kirchliche Arbeitgeber können bei Stellenausschreibungen mit "christlichem Profil" die Zugehörigkeit zu einer Kirche als Voraussetzung festlegen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem langjährigen Rechtsstreit zwischen einer Sozialpädagogin und dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung. Mit dem Urteil endete der seit Jahren andauernde Streit um eine Stelle bei der Diakonie endgültig zugunsten der Evangelischen Kirche. Der Fall hatte mehrere gerichtliche Instanzen durchlaufen. LTO