Hamburger Gericht verwarnt Pflegekraft
Vor dem Amtsgericht in Hamburg-Wandsbek wurde vergangene Woche über einen Vorfall in einem Hamburger Pflegeheim verhandelt. Dabei wurde eine Pflegerin der Körperverletzung schuldig gesprochen und verwarnt, weil sie eine 87-jährige Demenzpatientin gegen deren Willen geduscht und auch rauer angefasst haben soll. Die Argumentation der städtischen Pflegeaufsicht, die den Vorfall angezeigt hatte: Menschen mit Demenz hätten ein Recht darauf, vernachlässigt zu werden. NDR