Hessen zahlt Pflegeanbietern Integrationsbonus
Kleine und mittlere Pflegeanbieter mit bis zu 100 Mitarbeitern können – sofern sie ausländische Mitarbeiter beschäftigen – einen Integrationsbonus beantragen. Zur Förderung gehört ein einmaliger Zuschuss zu Personalausgaben für die soziale und betriebliche Integration, wenn beispielsweise der Betrieb Konzepte für Onboarding und systematische Einarbeitung umsetzt.

Jens Schünemann
Ebenso gehört dazu, dass es für die Neuankömmlinge feste Ansprechpartner für die persönliche, fachliche und berufspädagogische Betreuung gibt. Neben Sprachförderangeboten sind auch interkulturelle Trainings für die Teams ein Aspekt.
Die Höhe des einmaligen Zuschusses ist auf Personalkosten in Höhe von maximal 12.000 Euro für den Projektzeitraum beschränkt. Die Förderungsrichtlinie und der Antrag für den Integrationsbonus finden sich auf der Website des Hessischen Sozialministeriums.