Mehr Handlungsspielraum für Pflegeeinrichtungen in Berlin
Der Berliner Senat hat eine Novelle des Wohnteilhabegesetzes beschlossen. Kern ist eine neue Experimentierklausel. Laut Senatsverwaltung sollen Pflegeeinrichtungen künftig alternative Wohn- und Betreuungsformen erproben können. Zudem entfallen mehrere Meldepflichten, die bisher Einrichtungen und Behörden belasteten. Senatorin Ina Czyborra spricht von mehr Gestaltungsfreiheit für Betreiber. Eine zweite Novelle ist für 2026 geplant. Berlin.de