Ambulante Dienste bekommen mehr Zeit für E-Abrechnung
Ambulante Pflegedienste müssen ihre Leistungen doch nicht schon ab Dezember vollelektronisch abrechnen. Die Pflicht wird auf den 1. Oktober 2027 verschoben. "Der 1. Dezember ist Geschichte", sagt der Digitalisierungsbeauftragte Wolfgang Voßkamp vom Trägerverband BAD. Der Aufschub hat einen praktischen Grund: Die Dienste sollen Leistungen nach SGB XI und SGB V möglichst in einem Zug auf die elektronische Abrechnung umstellen können.
Die entsprechende Vereinbarung ist zwar noch nicht auf das neue Datum umgeschrieben. An der Verschiebung bestehe aber kein Zweifel, sagt Wolfgang Voßkamp, Digitalisierungsbeauftragter des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD). GKV-Spitzenverband und Leistungserbringer hätten sich darauf verständigt, auch das Bundesgesundheitsministerium habe die Übereinkunft abgenickt.
Der Grund für den Aufschub dürfte vielen Pflegediensten entgegenkommen. Leistungen nach SGB XI können grundsätzlich bereits seit 1. April 2025 elektronisch abgerechnet werden. Bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V ist das noch nicht möglich. Wäre die Pflicht wie geplant im Dezember gekommen, hätten sich die Dienste zunächst auf die elektronische Abrechnung nach SGB XI einstellen und später für SGB V erneut nachlegen müssen.