In Ländern mit einem kritischen Mangel an Gesundheitspersonal ist Privatunternehmen die Anwerbung und Arbeitsvermittlung für eine Beschäftigung in Pflege- und Gesundheitsberufen verboten. Dort darf alleine die Bundesagentur für Arbeit tätig werden. Damit soll eine Abwerbung des Personals verhindert werden.
Basis hierfür ist die Länderliste der WHO. Dort sind aktuell 55 Staaten aufgeführt, in denen ein kritischer Mangel an Pflege- und Gesundheitspersonal herrscht, die meisten in Afrika. Dazu gehören zum Beispiel Äthiopien, die Elfenbeinküste und Gambia, aber auch Bangladesch, Nepal und Pakistan. Neu auf der Liste sind die Komoren, Laos, Ruanda, Sambia, Samoa, Simbabwe, Timor Leste und Tuvalu.
Die komplette Liste ist Teil des Referentenentwurfs der geplanten Änderung der Beschäftigungsverordnung.
Thomas Hartung
