Der Medizinische Dienst (MD) in Essen hat die neue QPR ambulant erarbeitet. Sobald das BMG die Richtlinie genehmigt hat, wird der MD sie veröffentlichen. Die neue Qualitätsprüfung für ambulante Pflegeeinrichtungen soll 2026 in Kraft treten. Die augenblickliche Verzögerung hält Thomas Meißner aus dem Vorstand des Anbieterverbands qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG) für unproblematisch. "Allerdings muss man mal sehen, wann das BMG genehmigt und ob die Umsetzung dann zum 1. Januar 2026 möglicherweise gefährdet ist", sagt der Betreiber eines Pflegedienstes im Berliner Stadtteil Alt-Biesdorf.
Die Prüfsystematik ist bei der QPR ambulant analog zu den Qualitätsprüfungen in der voll- und teilstationären Pflege aufgebaut. Das heißt: Der Prüfkatalog wird künftig nicht mehr aus vielen Einzelkriterien bestehen, deren Erfüllung überprüft wird. Vielmehr werden die Prüfthemen in umfassenden Qualitätsaspekten zusammengefasst. Bei den Qualitätsaspekten findet jeweils eine Informationserfassung statt. Es werden deshalb Leitfragen bearbeitet und der jeweilige Qualitätsaspekt wird zusammenfassend bewertet, heißt es beim MD. Dabei werden vier Bewertungskategorien unterschieden.
Kirsten Gaede