Umweltminister will Grundgesetz für Hitzeschutz ändern
Bundesumweltminister Carsten Schneider (Foto) will dem Bund mehr Spielraum bei der Finanzierung von Hitzeschutz geben und dafür das Grundgesetz ändern. Bislang kann der Bund Maßnahmen wie Klimaanlagen oder Verschattung meist nur über Modellprojekte fördern. Patientenschützer Eugen Brysch unterstützt den Vorstoß des SPD-Politikers und fordert 30 Milliarden Euro für solarbetriebene Klimaanlagen in Pflegeheimen und Krankenhäusern.
BMUKN/ Annette Riedl
Carsten Schneider will dem Bund mit seinem Vorstoße dauerhaft eigene Ausgaben für Hitzeschutz ermöglichen
Schneider will Klimaanpassung zu einer gemeinsamen Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen machen, berichtet unter anderem das Magazin Stern. Dafür kündigte der Umweltminister für die zweite Jahreshälfte einen Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes an. Auf diese Weise sei es möglich, dem Bund dauerhaft eigene Ausgaben für Hitzeschutz zu ermöglichen.
Der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, drängt auf Tempo. Eine Grundgesetzänderung könne den Weg für Investitionen in Höhe von 30 Milliarden Euro freimachen, um Pflegeheime und Krankenhäuser mit solarbetriebenen Klimaanlagen auszustatten. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht hohen Investitionsbedarf und beziffert diesen allein für Krankenhäuser und Altenheime auf mindestens 20 Milliarden Euro.