News für das Pflegemanagement

Verbände wollen mehr als Übergangsfristen

Die angekündigten Änderungen am Pflegeneuordnungsgesetz stoßen bei den Pflegeverbänden auf Zustimmung, reichen ihnen aber nicht aus. Besonders die geplanten Einschränkungen beim Sozialraumbudget und bei der Verhinderungspflege stehen in der Kritik. Unterstützung erhalten die Verbände von der Pflegebevollmächtigten und CSU-Politikerin Katrin Staffler.

Schon vor der ersten Lesung hatte die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), mit ihrem Papier "Die Pflegereform muss liefern!" Änderungen am Gesetzentwurf angemahnt. Unterstützt wird ihr Appell vom Präsidenten des privaten Trägerverbands BPA, Bernd Meurer, von Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa, Pflegekammer-NRW-Präsidentin Sandra Postel, der Präsidentin des Sozialverbands Vdk, Verena Bentele, und Beate Bettenhausen vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen.

Nach der Bundestagsdebatte zeigte sich Meurer allerdings vorsichtig zufrieden. Die gesundheitspolitischen Sprecher der Koalition hätten "in die richtige Richtung gewiesen". Nun müssten im Gesundheitsausschuss Taten folgen. Seine zentrale Forderung: "Pflegedienste und Tagespflegen dürfen nicht von den Leistungen des neuen Sozialraumbudgets ausgeschlossen werden."

BAD: Bloße Verschiebung löst die Probleme nicht

Tatsächlich hatten sowohl Simone Borchardt (CDU) als auch Claudia Moll (SPD) in der Debatte zugesagt, bestehende Versorgungsstrukturen schützen zu wollen. Beide sprachen sich für Nachbesserungen aus. Moll forderte außerdem ausreichend Zeit für die Einrichtungen, um sich auf neue Bedingungen einzustellen. Eine ausdrückliche Zusage, das Sozialraumbudget für ambulante Pflegedienste zu öffnen, gab es jedoch nicht.

Genau hier setzt die Kritik des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD) an. Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp warnt: "Eine bloße Verschiebung der zum 1. Januar 2027 vorgesehenen Änderungen löst die Probleme nicht." Die Verhinderungspflege müsse erhalten bleiben, das Sozialraumbudget auch für ambulante Dienste und Tagespflegen nutzbar sein. Der Verband unterstützt die geplanten Demonstrationen gegen die Reform, so Kapp.

Auch der Paritätische Gesamtverband fordert, die Kürzungen zurückzunehmen. Vorstandsvorsitzende Katja Kipping warnt vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Entlassungen bei ambulanten und teilstationären Anbietern. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch kritisiert ebenfalls, dass bewährte Versorgungsstrukturen gefährdet würden. Er verlangt, Pflegedienste auch künftig als Anbieter von Beratung, Schulung und Begleitung gesetzlich abzusichern.

AGVP: Gleiche Arbeit verdient gleiche Wertschätzung

Ein weiterer Kritikpunkt, der in der Bundestagsdebatte kaum eine Rolle spielte, betrifft die Lohnfinanzierung. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) warnt vor einer "Zwei-Klassen-Finanzierung". Während tarifgebundene und tariforientierte Einrichtungen Lohnerhöhungen weiterhin vollständig refinanzieren könnten, sollen Steigerungen bei Einrichtungen, die nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen, von 2027 bis Ende 2030 auf die Grundlohnrate begrenzt werden. AGVP-Präsident Thomas Greiner fordert gleiche Bedingungen unabhängig von der Tarifbindung: "Gleiche Arbeit am Pflegebett verdient gleiche Wertschätzung."

Auch Thomas Knieling vom Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) kritisiert diese Unterscheidung. Zudem warnt er vor den wirtschaftlichen Folgen der geplanten Leistungskürzungen für ambulante Dienste. Die Erfahrungen der Leistungserbringer müssten außerdem in die Arbeit der Pflegestrukturkommission einfließen.

Die Verbände richten ihre Forderungen nun an den Gesundheitsausschuss, der das Pflegeneuordnungsgesetz nach der ersten Lesung weiterberät.