Pflegeeinrichtung haftet nicht bei Sturz beim Spaziergang
20. April 2023, 21:01 Uhr
Der Sturz einer Pflegebedürftigen während eines Spaziergangs zählt zum allgemeinen Lebensrisiko. Die Einrichtung muss nicht dafür haften. Dies entschied das Oberlandesgericht Bamberg und wies die Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Bamberg ab. Im verhandelten Fall stürzte und verletzte sich die Patientin einer Tagespflege während eines Spaziergangs.
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