Auch die DBfK-Präsidentin plädiert für Kompetenzvermutung
Vera Lux (Foto), Präsidentin des größten Berufsverbands in der Pflege, des DBfK, spricht sich nun auch für die Kompetenzvermutung bei ausländischen Pflegefachkräften aus. Bisher taten dies vor allem der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) und der Verband der Ersatzkassen (Vdek). Zwar weichen Lux' Vorstellungen im Detail von denen der beiden anderen Verbände ab. Doch die grundsätzliche Einigkeit könnte für stärkere politische Schlagkraft sorgen.

Susanne Schmidt-Domine
Bei Pflegefachkräften mit einem Bachelor in Nursing sei eine Kompetenzvermutung absolut naheliegend, sagt Vera Lux
Lux' zentrales Argument für die Kompetenzvermutung lautet: Es gibt eine ganze Reihe von Ländern, in denen Pflegefachkräfte generell mit einem Bachelor in Nursing abschließen, dazu gehören etwa Thailand, Indien, Spanien und Mexiko. Kommen ausländische Pflegefachkräfte aus Ländern wie diesen, könne man davon ausgehen, dass ihr Abschluss gleichwertig oder sogar höherwertig sei als der deutsche, sagt die DBfK-Präsidentin. Eine Kompetenzvermutung sei in diesen Fällen also absolut naheliegend.
Eine Kompetenzvermutung sollte aber, so Lux, gleichzeitig auf Pflegekräfte aus diesen Bachelor-Ländern beschränkt bleiben. Und: Neben dem Bachelor-Abschluss müsse eine weitere Voraussetzung gegeben sein: "Die deutsche Sprache – muss mindestens auf dem B2-Level mit Zertifikat – nachgewiesen werden", sagt Lux. Auch sollte für den B2-Level ein einheitlicher Standard geschaffen werden. Nicht nur von Lux auch von Anwerbungsagenturen und Pflegeeinrichtungen ist immer wieder zu hören, dass B2-Zertifikate nicht immer aussagekräftig sind.
Auch die fehlende Fachsprache ist oft ein Problem. "Die Sprachschulen, die die Zertifikate ausgeben, müssen nirgends akkreditiert sein und unterliegen keiner Kontrolle. Hinzu kommt: Bei vielen ausländischen Pflegekräften dauert es oft sehr lange, bis sie ein Visum erhalten und nach Deutschland einreisen dürfen. Das bedeutet: Sie haben ihren Sprachkurs vielleicht schon vor Monaten absolviert. Wenn ein längerer der Zeitraum von der Sprachprüfung bis zur Ausreise liegt, geht das Erlernte wieder vergessen."
Lux will Bachelor und solide B2-Sprachkenntnisse als Voraussetzung
Wenn beide Voraussetzungen – Bachelor-Abschluss und Sprach- und Sprechkenntnisse auf B2-Level (GER) – gegeben sind, plädiert Lux für eine schnelle Anerkennung, genauer: für eine sofortige Anerkennung. In der Hinsicht, so sagt sie, weiche ihre Vorstellung auch von der des BPA ab: Das Anerkennungsverfahren solle dann nicht, wie von dem Trägerverband vorgeschlagen, nach der Anerkennung über die Kompetenzvermutung nebenher laufen, sondern sehr schnell zum Abschluss kommen – eben aufgrund der Kompetenzvermutung.
Das bedeutet, Lux will den Kreis der für die Kompetenzvermutung infrage kommenden Pflegefachkräfte mit harten Kriterien begrenzen, ihnen dafür aber ein wirklich schnelles Anerkennungsverfahren sichern.
Wichtig ist Lux auch, dass Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser bei Pflegefachkräften mit Berufsanerkennung über Kompetenzvermutung "ein gutes Einarbeitungskonzept vorhalten und eine strukturierte Einarbeitung sicherstellen". Das sei das A&O, nicht nur bei internationalen Pflegefachkräften. Bei der Einarbeitung sollten ihnen auch die Dinge vermittelt werden, die in ihrem Heimatland nicht immer zu ihren üblichen Aufgaben zählen, wie Körperpflege und Essen anreichen. Lux: "Dazu gehört dann auch, zu erklären, warum diese Dinge in Deutschland zu den Aufgaben der Pflegeberufe zählen und ganz wichtig - wie das deutsche Gesundheits- und Pflegesystem sowie die Finanzierung des Systems funktionieren."
Kirsten Gaede