Azubis unterliegen oft nicht der Tarifvergütungsregelung

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Grundsätzlich sei das Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne und die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes legten nahe, dass Azubis in den meisten Pflegeeinrichtungen nicht der tariflichen Vergütungspflicht unterlägen, sagt Michael Greiner, Rechtsanwalt und Geschäftsstellenleiter Mitte im Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Dienste (BAD). Maßgeblich für die Vergütung sei der Tarifstatus und das Vertragswerk der Pflegeeinrichtung. Tagespflege