Azubis unterliegen oft nicht der Tarifvergütungsregelung
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Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht
Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9
Grundsätzlich sei das Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne und die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes legten nahe, dass Azubis in den meisten Pflegeeinrichtungen nicht der tariflichen Vergütungspflicht unterlägen, sagt Michael Greiner, Rechtsanwalt und Geschäftsstellenleiter Mitte im Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Dienste (BAD). Maßgeblich für die Vergütung sei der Tarifstatus und das Vertragswerk der Pflegeeinrichtung. Tagespflege