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4. August 2023 | 07:00 Uhr
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Berufsgericht kann Bußgelder bis 200.000 Euro verhängen

In Rheinland-Pfalz hat die Pflegekammer vor dem Berufsgericht für Heilberufe erstmals zwei Verfahren gegen schwarze Schafe der Pflege initiiert. Dabei geht es darum, das Ansehen aller professionellen Pfleger zu schützen. Fachanwalt Nils Jennewein vertritt dabei die Pflegekammer und erklärt, was es mit solchen Verfahren auf sich hat.

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Das Berufsgericht für Heilberufe kann keine Zulassung entziehen, aber empfindliche Geldbußen verhängen

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Im vergangenen Jahr wurden der Pflegekammer Rheinland-Pfalz 33 Verdachtsfälle von Berufspflichtverletzungen gemeldet. Vor dem Berufsgericht landen jedoch die wenigsten, sagt Jennewein im Interview mit dem Pflegemagazin RLP. Dazu müsse der Verdacht einer schwerwiegenden Berufspflichtverletzung begründet sein. Dem gingen langwierige Ermittlungen voraus, wie man sie aus Strafverfahren kenne.

Im Kern gehe es darum, dass Pflegefachpersonen ein besonderes Vertrauen entgegengebracht und genau dieses missbraucht worden sei, sagt Jennewein. "Gute Pflege ist nur möglich, wenn dem Berufsstand der Pflegefachpersonen von jeder hilfsbedürftigen Person Vertrauen entgegengebracht wird." Strafrechtlich relevantes Verhalten erschüttere den Berufsstand als Ganzes und schade jeder anderen Pflegefachkraft, die ihre Berufspflichten einhalte.

Am Berufsgericht für Heilberufe entscheiden drei Richter gemeinsam, erklärt Jennewein. Die Vorsitzende, eine Berufsrichterin, und zwei ehrenamtliche Beisitzer. Das Berufsgericht könne, wie jedes andere Gericht, Beweise erheben und Zeugen vernehmen. Die Zulassung, als Pflegekraft zu arbeiten, könne das Berufsgericht nicht entziehen, aber Verweise aussprechen und Bußgelder bis 200.000 Euro verhängen.

Das Berufsgericht ist eine interne Institution des Berufsstandes. Schadenersatzansprüche gegen Pflegekräfte werden dort nicht verhandelt.

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