BGH bestätigt Urteil gegen Pflegerin wegen Körperverletzung
Die absichtliche Gabe von Insulin in lebensgefährlichen Mengen ohne medizinische Indikation durch eine Altenpflegehelferin ist kein Mordversuch, sondern gefährliche Körperverletzung, entschied der Bundesgerichtshof und wies damit die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Würzburg ab. Die Pflegerin hatte zwei Bewohnerinnen eines Heims Insulin gespritzt, um ihre Verlegung in ein Krankenhaus erreichen und sich selbst eine Arbeitserleichterung zu verschaffen. Sie muss nun zwei Jahre und zehn Monate in Haft. BGH