BGH hebt Pfleger-Freispruch nach Patiententod auf

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Der Fall des ungeklärten Todesfalls eines Demenzpatienten im nordrhein-westfälischen Wermelskirchen muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch eines Krankenpflegers gekippt. Die Kölner Rechtsmedizin war nach der Obduktion zu dem Ergebnis gekommen, dass der 79-Jährige erwürgt worden war. Ein Gegengutachten im Auftrag der Verteidigung kam zu dem Schluss, der Mann sei an Herzversagen gestorben. Ärzteblatt