BPA und Devap fordern schnelle Entlastung der Pflegekasse
Der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) die Coronahilfen zurückzuzahlen reicht nicht: Die SPV muss auch von systemfremden Ausgaben befreit werden – das fordern der Verband für private Pflege-Träger, der BPA, und der Verband für evangelische Pflegeträger, der Devap, in einem gemeinsamen Statement. Die Entlastung müsse jetzt richtig schnell gehen, es dürften nicht Monate verstreichen, so der Devap-Vorsitzende Wilfried Wesemann (Foto).

Devap
Wilfried Wesemann vom evangelischen Trägerverband Devap warnt davor, erst die Ergebnisse der Bund-Länder-Kommission abzuwarten
Ein bekanntes Beispiel für die systemfremden Leistungen der Pflegeversicherung sind die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Sie liegen inzwischen bei 3,7 Milliarden Euro jährlich – das sind grob gerechnet circa fünf Prozent des gesamten Volumens der Pflegeversicherung. Die Verbände fordern deshalb eine schnelle Entlastung. "Die Bund-Länder-Kommission für die Zukunft der Pflegeversicherung wird mehrere Monate brauchen, um zu Lösungen zu kommen. Die Pflegeversicherung wird in dieser Zeit Tag für Tag durch Verpflichtungen belastet, die völlig systemfremd sind", so der DEVAP-Vorsitzende Wilfried Wesemann.
Zu den weiteren systemfremden Verpflichtungen der Pflegeversicherung zählen der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) die Ausbildungskosten in der Pflege und Behandlungskosten in Pflegeheimen. Sie sollten aus Steuermitteln beziehungsweise von der Krankenkasse finanziert werden.
"Die Pflegekasse ist kein Selbstbedienungsladen"
"Die Pflegeversicherung hat wichtige Aufgaben, die sie finanzieren muss. Sie ist kein Selbstbedienungsladen für andere politische Maßnahmen", sagt BPA-Präsident Bernd Meurer. "Diese Kosten den eigentlich zuständigen Systemen zuzuordnen, ist eine Frage der Gerechtigkeit und kann unabhängig von einer großen Systemreform erfolgen."
Ein Anfang ist immerhin gemacht: Nina Warken (CDU) hat die Erstattung von fünf Milliarden Euro Pandemiekosten aus dem Steuerhaushalt angekündigt. Die "gleiche Logik" müsse nun auch für dauerhafte systemfremde Leistungen gelten, so die beiden Verbände.