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20. August 2025 | 07:00 Uhr
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Mailen

"Bund sollte Mehrkosten von Springerpools refinanzieren"

Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach will sich dafür einsetzen, dass der Bund die Mehrkosten von Springerpools refinanziert. Ein Modellprojekt mit 65 Pflegeeinrichtungen in Bayern hat die positive Wirkung von Springerpools bewiesen: Mitarbeiter müssen seltener aus dem Frei einspringen und haben mehr Dienstplansicherheit. Das mache den Pflegeberuf deutlich attraktiver (wir berichteten).

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Judith Gerlach verweist auf ein Gutachten der Hochschule Kempten, das die positive Wirkung von Springerpool belegt    

Judith Gerlach hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in einem Schreiben auf die Ergebnisse von Bayerns Modellprojekt zu Springerkonzepten hingewiesen und versichert: "Ich setzte mich beim Bund dafür ein, dass die Zusage im Koalitionsvertrag eingehalten wird und die Mehrkosten zur Schaffung von Springerpools sowie entsprechende Vergütung für das Personal ausgeglichen werden. Die Refinanzierung von Springerkonzepten muss möglichst ohne finanzielle Mehrbelastung der Pflegebedürftigen sichergestellt werden."

Die Hochschule Kempten hat in einem Gutachten gezeigt, dass Springerkonzepte geeignet sind, die Belastung der Pflegekräfte zu verringern und dazu noch die Leiharbeit. Deutlich geworden ist außerdem, dass die Stammbelegschaft lieber mit Pflegespringern zusammenarbeitet als mit Leiharbeitern (wir berichteten ausführlich)

"Springerpools können die vielfach kritisierten Rahmenbedingungen verbessern"

"Springerkonzepte sind ein wichtiger Baustein für mehr Gesundheit und Zufriedenheit des Pflegepersonals. Sie sehen ein geregeltes Einspringen bei Personalausfällen vor und stehen somit für verlässliche Ruhezeiten und Dienstpläne. Springerkonzepte sind damit geeignet, die vielfach kritisierten Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern“, sagt Ministerin Gerlach. 

Die Ministerin appelliert an den Bund, die Mehrkosten zu übernehmen, weil etwaige Mehrkosten durch Springerkonzepte "nach aktueller Rechtslage" Betriebskosten seien. "Aufgrund des Teilleistungsprinzips der Pflegeversicherung fallen Kostensteigerungen im Ergebnis den Pflegebedürftigen und den Bezirken als Träger der Hilfe zur Pflege zur Last. Angesichts stark gestiegener Eigenanteile müssen wir alles daran setzen, eine weitere finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen möglichst zu vermeiden."

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