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5. Februar 2024 | 07:00 Uhr
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Bundesrat will Leiharbeit in der Pflege eindämmen

Der Bundesrat hat am Freitag eine Entschließung gefasst, die von der Regierungskoalition ein Gesetz zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege fordert. Der Einsatz externer Beschäftigter müsse sowohl in stationären und ambulanten Einrichtungen wie im Krankenhaus wirksam begrenzt werden. Gleichzeitig sollen die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften verbessern werden. Der Beschluss geht auf eine Initiative der neuen bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach zurück.

Bundesrat Gebäude außen Foto Bundesrat Frank Bräuer

Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung ein Gesetz zur Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege

Der Bundesrat fordert etwa eine Regelung mit dem Ziel, "die Gleichbehandlung der beiden Beschäftigtengruppen, Stammpersonal einerseits und Leiharbeitskräfte andererseits, in der Praxis stärker als bisher zu gewährleisten". Entgegenstehende Abreden sollen für unzulässig erklärt und Verstöße sanktioniert werden. 

Zudem soll die Bundesregierung prüfen, ob und wie der Anteil von Leiharbeitskräften in Pflegeeinrichtungen gesetzlich begrenzt werden kann. Daneben sollen "zu hoch angesetzte Verrechnungssätze der Leiharbeitsunternehmen im Bereich der Pflege" durch einen Deckel unterbunden werden.

Bundesregierung soll Springerpools fördern

Der Bundesrat regt ein Förderprogramm an, das "die Etablierung von Springerpools, Ausfallkonzepten und einer verbindlichen Dienstplangestaltung unterstützt". Kleinen Pflegeheimen und Pflegediensten soll es möglich sein, "bei Bedarf einrichtungs- und trägerübergreifende Springerkonzepte umzusetzen".

Die laufenden Mehrkosten für Springerpools müssten allerdings die Pflegeeinrichtungen tragen. "In einer Branche, in der die Versorgung der Pflegebedürftigen jederzeit sichergestellt werden muss, muss die Umsetzung von belastbaren Konzepten für einen Ausfall von Pflegekräften selbstverständlich sein", heißt es dazu im Beschluss. Nur für Krankenhäuser soll es Ausnahmen geben und eventuelle Mehrkosten von Springerpools refinanziert werden.

Schließlich sollen die Leiharbeitsfirmen an der Finanzierung der Ausbildung von Pflegekräften beteiligt werden. Außerdem will der Bundesrat sie verpflichten, Mitarbeiter regelmäßig fortzubilden.

In den Augen des Pflegerats gehört Leiharbeit verboten

Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Initiative des Bundesrats, hat jedoch auch Zweifel: "Der Einsatz von Springerpools ist nur dann sinnvoll, wenn genügend festes Pflegepersonal vorhanden ist. Angesichts der prekären Personalsituation in der Pflege ist es unwahrscheinlich, dass dies für die meisten Unternehmen eine nachhaltige Lösung ist", sagt Vizepräsidentin Irene Maier.

"Eigentlich sollte Leiharbeit in der Pflege verboten werden, wenn sich die Leiharbeitsunternehmen auf Kosten der Solidargemeinschaft bereichern", so Maier. In Notfällen könne der Einsatz von Leiharbeit jedoch helfen, solange klare Regeln gelten würden. Die anfallenden Kosten müssten die Kassen dann zu 100 Prozent übernehmen.

Der Wortlaut des Bundesratsbeschlusses zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege.

Thomas Hartung

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