Comeback der Zivis nicht ausgeschlossen
Es könnte gut sein, dass es in ein paar Jahren wieder Zivildienstleistende gibt. Denn sollten sich nicht genügend Männer freiwillig zum Wehrdienst melden, müsste der Bundestag das Losverfahren beschließen. Das Losverfahren aber kommt einer Wehrpflicht gleich. Das bedeutet: Der Ausgeloste hat das im Grundgesetz verankerte Recht, den Wehrdienst zu verweigern und Ersatzdienst zu leisten. "Es ginge um Zehntausende von neuen Einsatzstellen für Zivis“, sagt der ehemalige Wehrbeauftragte des Bundestages Hans-Peter Bartels. Bild