Dem Anwerben von Pflegekräften steht oft Bürokratie im Weg
Pflegefachkräfte aus dem Ausland sollen helfen, die Personalnot hierzulande zu lindern. Doch bei der Anwerbepraxis steht sich Deutschland mit bürokratischen Hindernissen selbst im Weg. Die sechs größten Hürden für eine erfolgreiche Einwanderung von Fachkräften hat die Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland nun in einem Positionspapier zusammengefasst. Sie machen die Arbeit in Deutschland für viele internationale Fachkräfte unattraktiv.
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Hinter der Gütegemeinschaft stehen 50 Unternehmen und Organisationen aus der Pflege. Ihr Ziel ist es, die Fachkräfte-Einwanderung zu erleichtern. "Deutschland steht in einem harten internationalen Wettbewerb um migrationswillige ausländische Pflegefachpersonen", heißt es in dem Papier mit Vorschlägen zur erleichterten Fachkräfte-Einwanderung. Um in diesem Wettbewerb mithalten zu können, sei es notwendig, die Attraktivität Deutschlands als Einwanderungsland zu stärken.
Hier eine Zusammenfassung der Vorschläge der Gütegemeinschaft:
Frist zum Erlangen der Berufsanerkennung anpassen: Die Praxis zeige, dass die 24-monatige Frist, innerhalb der das Anerkennungsverfahren in Deutschland abgeschlossen werden muss, nur schwer einzuhalten ist. Durch die Einbindung zahlreicher Behörden entstünden zum Teil sehr lange und stark voneinander abweichende Bearbeitungszeiten.
Anerkennung der Ausbildung des Herkunftslandes: Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Pflege ist zwar bundeseinheitlich geregelt. Zuständig für die Umsetzung sind aber Landesbehörden, die den Prozess unterschiedlich handhaben. Wünschenswert ist eine Vereinheitlichung. Eine Kompetenzorientierung, die auch den Studienabschluss (B.Sc. in Nursing) als solchen anerkennt, sind ebenfalls Vorschläge, die Deutschland attraktiver für Pflegefachpersonen aus Drittstaaten machen. In der Praxis erscheint es paradox, wenn ein ausländischer akademischer B.Sc. als geringwertiger als ein deutscher Berufsabschluss angesehen wird.
Verfahren im Aufenthaltsgesetz beschleunigen: Damit die vom Gesetzgeber gewünschte Beschleunigung erreicht wird, wäre eine Aufgabenbündelung in den Händen einer zentralen Anlaufstelle mindestens in jedem Bundesland notwendig. Wenn eine Ausländerbehörde die gesetzlichen Bearbeitungsfristen überschreitet, ist das bisher nicht sanktionsbewehrt. Auch hier wäre eine Regelung denkbar, die eine vorläufige Anerkennung bis zum Abschluss des Prozesses bescheinigt.
Digitalisierung vorantreiben: Nur einige Botschaften akzeptieren Antragsunterlagen bereits fast vollständig als digitale Version (eingescannt). Es wäre zu begrüßen, wenn alle Auslandsvertretungen per Mail kommunizieren würden, sowohl untereinander als auch in der Kommunikation mit den Antragstellern. Die deutschen Behörden sollten überdies verstärkt die Chance nutzen, im Ausland ausgestellte digitale Dokumente selbst über den in ihnen enthaltenen Link oder QR-Code nachzuverfolgen. Einzelne Behörden nutzen dies bereits. Diese Lösung sollte überall angewendet werden.
Visa-Prozesse optimieren: Die Wartezeit auf Termine zur Beantragung von Visa bei den deutschen Botschaften und Konsulaten variiert und beträgt einige Wochen bis zu mehreren Monaten. Teilweise vergeht ein halbes Jahr, bis Pflegekräfte nach Deutschland einreisen dürfen. Die erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörden zur Erteilung von nationalen Visa der Kategorie D mit einer Gültigkeit von mehr als 90 Tagen zieht den Prozess in die Länge. Es wäre förderlich, einheitliche Kategorien für die Beantragung von Visa einzuführen, aufgelistet in Merkblättern, die die beizubringenden Dokumente auflisten.
Beglaubigung von Kopien vereinfachen: Einige Botschaften erstellen keine beglaubigten Kopien von Schulabschluss-Zeugnissen. Eine Folge davon ist, dass junge Menschen aus diesen Ländern sich nicht für die Pflegeausbildung in Deutschland bewerben können. Die Einrichtung einer offenen Sprechstunde für die Beglaubigung von selbst hergestellten Kopien in den Botschaften könnte eine Lösung darstellen. Zusätzlich wäre es wünschenswert, dass jede Botschaft vertrauenswürdige Notare, Honorarkonsuln oder lokale Behörden im Herkunftsland bestimmt, die solche Kopien anfertigen, die dann auch von deutschen Behörden akzeptiert werden.