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15. Dezember 2025 | 19:41 Uhr
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Die TI in der Pflege hat noch einige Hürden zu nehmen

Die Digitalisierung in der Pflege kommt nur langsam voran. Das liegt jedoch nicht allein an den Pflegeheimen und Pflegediensten. Softwareanbieter kommen mit der Implementierung nicht nach und Arztpraxen bremsen fortschrittliche Pflegeeinrichtungen aus. Oft werden die Vorteile der Telematikinfrastruktur (TI) schlichtweg nicht erkannt.

Die Telematikinfrastruktur in der Pflege setzt sich nur langsam durch

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Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht

Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9

Eigentlich ist der Anschluss aller Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur seit Mitte des Jahres Pflicht. Dass dies nicht klappen würde, war trotz Verlängerung der Frist schon lange klar. Doch langsam kommen die Pflegeeinrichtungen in die Gänge. Rund 80 Prozent von ihnen haben die notwendigen Institutionskarten (SMC-B) und Heilberufsausweise, die Voraussetzung für den Anschluss sind.

Doch das allein reicht noch nicht. "Die einzelnen Anwendungen wie der Messenger KIM, das E-Rezept und die elektronische Patientenakte müssen auch von den in den Pflegeeinrichtungen eingesetzten Softwareprogrammen verarbeitet und angezeigt werden können", erläutert Anika Heimann-Steinert, Produktmanagerin Pflege der Gematik. Und sie müssen technisch angebunden werden. Hier gibt es einen Engpass, denn erst rund 8.000 Pflegeeinrichtungen haben eine KIM-Adresse und sind somit tatsächlich erreichbar.

Arztpraxen schicken lieber Faxe

Pflegeeinrichtungen, die die TI bereits praktisch nutzen, kommen damit gut zurecht, beobachtet Heimann-Steinert. "Sie sind relativ unvoreingenommen und erleben, dass die Abläufe einfacher werden." Die Kommunikation über KIM funktioniere gut. "KIM-Mails zu schreiben, erfordert keinen höheren Aufwand – und sie sind sicher. Das nutzt jedoch wenig, wenn auf der anderen Seite die Kommunikationspartner fehlen.

Heimann-Steinert kennt diesen "wunden Punkt". Obwohl 95 Prozent der Arztpraxen mittlerweile an die TI angebunden sind, wird KIM dort noch wenig genutzt. "Viele Haus- und Fachpraxen nutzen beispielsweise weiterhin lieber ein Fax und ihr herkömmliches E-Mail-Programm statt des sicheren KIM-Dienstes." Da komme auf KIM-Mails von Pflegeeinrichtungen häufig keine Antwort zurück. Heimann-Steinert rät Pflegeeinrichtungen, "freundlich-hartnäckig am Ball zu bleiben".

Dabei könnten Pflegeeinrichtungen helfen, mit einigen Mythen aufzuräumen, so die Gematik-Managerin. Einige Ärzte glaubten beispielsweise, sie dürften gesundheitsbezogene Daten nicht über die KIM versenden. "Das Gegenteil ist der Fall: Medizinische Dokumente sollen über KIM verschickt werden." Das sei sicherer und einfacher als der Versand per Brief oder Fax.

Pflege hat Lese- und Schreibrechte für die ePA

Noch mehr Geduld ist bei der elektronischen Patientenakte (ePA) gefragt. Zwar sind sie millionenfach angelegt, aber die Technik ist offensichtlich manchmal noch überfordert. Grundsätzlich haben Pflegeeinrichtungen, die an die TI angebunden sind, auch Zugriff auf die ePA. "Die Pflege hat Leserechte für alle in der ePA eingepflegten Daten und außerdem Schreibrechte – jedoch keine Schreibpflichten – für alle pflegerischen Daten", sagt Heimann-Steinert.

Voraussetzung ist, dass die Standardsoftware der Pflegeeinrichtung mitmacht. Doch selbst dann steht die Frage im Raum: Was steht denn schon drin in der ePA? Wenn Ärzte und Krankenhäuser die ePA nicht mit Inhalten füllen, nützt sie den Pflegeeinrichtungen am anderen Ende wenig. Ein mögliches Ziel wäre der Pflegeüberleitungsbogen, der bei einem Wechsel von der Krankenhausbehandlung in die stationäre Pflege ausgefüllt wird, oder ein digitaler Medikationsplan.

Abrechnung über KIM wird nächstes Jahr zur Pflicht

Für Pflegeeinrichtungen gibt es noch einen weiteren Grund, der sie nicht an der TI vorbeiführt: die Abrechnung. "Aktuell können die Leistungen nach SGB XI vollelektronisch via KIM abgerechnet werden", so Heimann-Steinert. Das sei weniger fehleranfällig und deutlich schneller, aber noch freiwillig. Ab Dezember des kommenden Jahres ist das nicht mehr möglich, dann gibt es ohne elektronische Abrechnung kein Geld mehr.

Thomas Hartung

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