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1. Oktober 2023 | 21:17 Uhr
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Gesetz zum Pflegestudium noch lange nicht rund

Grundsätzlich Zustimmung, doch viel Kritik im Detail: Vergangene Woche hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages Verbände zum "Pflegestudiumstärkungsgesetz" angehört. Das Ziel des Gesetzes finden alle richtig, doch viele Experten fordern Nachbesserungen. Kritik gibt es vor allem an der Finanzierung der Ausbildungsvergütung für den praktischen Teil. Auch die Koalition ist mit dem Gesetz noch nicht zufrieden und hat im Gesundheitsausschuss selbst 20 Änderungsanträge zum Entwurf eingebracht. 

Studium Hörsaal Studenten iStock Wavebreakmedia.jpg

Die Bundesregierung organisiert das Pflegestudium als duales Studium, für den praktischen Teil sollen die Studenten bezahlt werden.

Durch das Gesetz würden Pflegebedürftige mit weiteren Kosten belastet. Davor warnt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) Bernd Meurer. Noch im Koalitionsvertrag hatten die Ampelparteien ganz im Gegenteil in Aussicht gestellt, die Pflegebedürftigen von Ausbildungskosten zu befreien. "Entlastung versprochen. Belastung beschlossen", so das Fazit von Meurer. Er sagt deshalb einen weiteren Anstieg der Kosten für Betroffene voraus.

Nach dem Gesetzentwurf soll das Pflegestudium als duales Studium organisiert werden und die Studenten für den praktischen Teil eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die soll aus einem Ausgleichsfonds finanziert werden, in den Bund, Länder, Kranken- und Pflegeversicherung und mittelbar auch die Pflegebedürftigen einzahlen sollen.

Kritik an dieser Finanzierung kommt auch vom Deutschen Pflegerat. Es sei "die hoheitliche Aufgabe des Bundes, bei der Finanzierung der Ausbildung und des Pflegestudiums auf Umlagebeträge zu verzichten und auf die Finanzierung durch Steuermittel umzustellen", sagt Präsidentin Christine Vogler. Ansonsten sei das Gesetz nur eine Nachbesserung. "Es sorgt dafür, dass das im Pflegeberufegesetz formulierte grundständige Pflegestudium auch wirklich studiert werden kann."

Auch der GKV-Spitzenverband sieht die Finanzierung kritisch. Die akademische Ausbildung sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates, die Finanzierungsverantwortung liege bei den Bundesländern beziehungsweise beim Bund. Eine Kostenverlagerung auf die Kranken- und Pflegeversicherung lehnt der GKV ab.

Thomas Hartung

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