In Bayern ist Schluss mit den Doppelprüfungen
Bayern ordnet die Aufsicht über Pflegeheime neu. Künftig soll es keine Doppelprüfungen mehr geben, die Zuständigkeiten zwischen Medizinischem Dienst (MD) und Heimaufsicht werden klar verteilt. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) möchte "Impulse auf Bundesebene setzen". Denn auch dort wird diskutiert, wie sich die Kontrollen entbürokratisieren lassen.
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Der scharfe Blick des Medizinischen Dienstes soll in Bayern künftig reichen, die Heimaufsicht wird sich auf Anlassprüfungen und Beratung konzentrieren
Kern der Reform in Bayern ist eine neue Aufgabenverteilung. Die jährlichen Regelprüfungen in Pflegeheimen soll künftig gebündelt der MD vornehmen. Die "Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht" (FAQ), umgangssprachlich auch immer noch Heimaufsicht genannt, bleiben ordnungsrechtlich zuständig. Sie übernehmen weiterhin anlassbezogene Prüfungen, etwa bei Beschwerden oder Hinweisen auf Versorgungsdefizite, und sollen stärker beratend tätig sein.
Bislang führten sowohl der MD als auch die Fachstellen regelmäßige Prüfungen durch. Diese Doppelstrukturen sollen nun abgebaut werden. Nach Angaben des Ministeriums bleibt die Wirksamkeit der Kontrollen erhalten. Gerlach betont, es gehe nicht um weniger Aufmerksamkeit, sondern um zielgerichtetere Aufsicht und eine stärkere Unterstützung der Einrichtungen.
"Entbürokratisierung und Qualitätsansprüche kein Widerspruch"
Die neue Struktur basiert auf Modellprojekten, die das Ministerium gemeinsam mit dem MD, der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen, Bezirksregierungen und Fachstellen erarbeitet hat. Auch Trägerverbände, Städte und Kommunen waren dabei. Die Ergebnisse fließen nun in eine geplante Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ein.
Mit der Reform will Bayern bewusst über den Freistaat hinaus wirken, denn die Entlastung der Pflegeheime von Doppelstrukturen ist auch Thema auf Bundesebene. So hat sich etwa auch die mit Reformvorschlägen betraute Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine Entschlackung der Kontrollen ausgesprochen. Bayern versteht sein Modell als praktischen Beleg dafür, dass Entbürokratisierung nicht im Widerspruch zu hohen Qualitätsansprüchen steht.