Keine Einigung über Lohnfortzahlung ohne Impfung
Zwei Pflegeheimmitarbeiter sind von ihrem Arbeitgeber wegen fehlender Corona-Impfung freigestellt worden. Die beiden Männer klagten auf Weiterbeschäftigung, doch das Arbeitsgericht Gießen wies die Klage im April in einem Eilverfahren ab. Daraufhin klagten die beiden auf Lohnfortzahlung für die Zeit der Freistellung. Bei der Güteverhandlung am letzten Donnerstag konnte hierüber keine Einigung erzielt werden. Jetzt sollen die Klagen im November verhandelt werden. N-TV
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