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7. Februar 2024 | 07:00 Uhr
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Landespflegerat Bayern kritisiert Register für Fachpersonal

Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) begrüßt den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) als ersten Reformschritt, übt aber gleichzeitig scharfe Kritik. Die Anschlussfähigkeit des bayerischen Sonderwegs an die im Pflegekompetenzgesetz geforderte Selbstverwaltung im Heilberufe-Kammergesetz sieht der BLPR weiterhin als kritisch an.

In einer Stellungnahme zur Verbändeanhörung verweist der BLPR auf die nach wie vor bestehenden "gravierenden Lücken in der Konzeption der VdPB". Auch mit den vorgelegten gesetzlichen Änderungen bleibe die VdPB eine freiwillige Organisation und könne daher keine "umfassende Repräsentanz- und Legitimationswirkung für die gesamte Berufsgruppe" entfalten.

Der BLPR fordert daher eine grundlegende Reform der VdPB, um eine echte und unabhängige Selbstverwaltung der Pflegeberufe in Bayern zu erreichen. Eine verpflichtende Mitgliedschaft sei dafür unabdingbar.

Die Vorsitzende des Landespflegerats, Edith Dürr, sagte: "Das stückchenweise Hinzufügen 'kammerähnlicher Elemente', wie beispielsweise einer Pflichtregistrierung, ändert wenig an der weiter bestehenden, fehlenden Anschlussfähigkeit. Gleichzeitig weisen die gesetzlichen Entwicklungen zur pflegerischen Berufsausübung (Pflegekompetenzgesetz) auf die dringende Notwendigkeit hin, gerade auch in Bayern eine echte und im Heilberufe-Kammergesetz verortete Selbstverwaltung zu schaffen."

Wie berichtet, soll in Bayern per Gesetz ein verpflichtendes Berufsregister für Pflegefachpersonen eingeführt werden, um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und eine effektivere Interessenvertretung zu ermöglichen. Das Register, das von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) geführt wird, soll detaillierte Informationen über die Anzahl, Altersstruktur und Qualifikation der Pflegekräfte liefern. 

Pascal Brückmann

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