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25. Juni 2023 | 20:50 Uhr
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Leiharbeit in der Pflege beschränken, aber nicht verbieten

Die Debatte über ausufernde Leiharbeit in der Pflege geht weiter. Jetzt haben sich die diakonischen Dienstgeber dazu positioniert. Sie fordern zwar eine stärkere Regulierung, aber kein striktes Verbot. Auch die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hält ein Verbot der Leiharbeit für wenig hilfreich. Dadurch werde die Versorgung der Pflegebedürftigen nicht besser.

Team Außenseiter Leiharbeit Zeitarbeit iStock Andrii Yalanskyi.jpg

Leiharbeit soll auch künftig möglich bleiben, um Ausfälle zu überbrücken

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Der Verband der diakonischen Dienstgeber in Deutschland (VdDD) fordert einerseits eine stärkere Regulierung der Leiharbeit, aber kein generelles Verbot im Gesundheits- und Sozialwesen. "Die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung beispielsweise über einen eigenen Pflege-Pool muss in gemeinnützigen sozialen Dienstleistungsunternehmen weiter möglich sein", sagt Ingo Habenicht, VdDD-Vorsitzender. 

Für die Träger, die über keine Erlaubnis zur konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung verfügten, sowie für kleinere Unternehmen sei es weiter unumgänglich, mit Leiharbeit Auslastungsspitzen oder größere Ausfallsituationen zu kompensieren. Ansonsten müssten Angebote bei vorübergehendem Personalmangel eingeschränkt werden, Habenicht.

Pflegekammer fordert Qualitätsnachweis

"Leiharbeit ist keine Krankheit, sondern Ausdruck eines krankhaften Systems", sagt Carsten Hermes, Pflegewissenschaftler und Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW. Eine strikte Regulierung oder ein Verbot von Leiharbeit bringe aber keine Besserung. Aus Sicht der Pflegekammer kann Leiharbeit den Fachkräftemangel temporär reduzieren. Die Qualität der erbrachten Arbeit hänge dabei maßgeblich von der individuellen Qualifikation ab. 

Leiharbeiter sollten, bevor sie in einem pflegerischen Fachbereich eingesetzt werden, eine für den Bereich entsprechende Expertise für den geplanten Einsatzbereich nachweisen, fordert die Pflegekammer. Für die Leiharbeit müssten Mindeststandards gelten und Vermittlungsagenturen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Zudem sollen Unternehmen den Nachweis einer strukturierten Einarbeitung der Leiharbeiter erbringen.

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