Mindestlohn in der Pflege steigt zum 1. Mai erneut
Vom 1. Mai an gelten in der Pflege neue Mindestlöhne. Pflegefachkräfte erhalten statt 18,25 Euro künftig mindestens 19,50 Euro pro Stunde, auch Pflegehelfer und ungelernte Kräfte bekommen mehr. Es ist bereits die zweite Erhöhung des Mindestlohns in diesem Jahr, so der BPA-Arbeitgeberverband. Das zeige, dass die Langzeitpflege ein attraktiver Beruf und die Bezahlung überdurchschnittlich sei.
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Der Mindestlohn in der Pflege steigt zum 1. Mai erneut
Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht
Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte steigt der Stundenmindestlohn am 1. Mai von 15,25 auf 16,50 Euro, so BPA-Arbeitgeberverband. Für ungelernte Kräfte erhöht sich das Mindestsalär von 14,15 Euro auf 15,50 Euro pro Stunde. Das entspricht laut Verband einer Steigerung um 9,5 Prozent. Der Abstand zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn betrage damit beinahe 25 Prozent.
Examinierte Pflegefachkräfte verdienten mittlerweile im Schnitt rund 4.000 Euro, so Rainer Brüderle, Präsident des BPA-Arbeitgeberverbands. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld seien dabei noch nicht enthalten. Der BPA-Arbeitgeberverband vertritt die Interessen von 6.000 Unternehmen mit über 230.000 Beschäftigten.