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6. Juli 2026 | 07:00 Uhr
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Mögliche Kehrtwende bei der Tariftreue im PNOG

Die Chancen auf Nachbesserungen bei der umstrittenen Tariftreueregelung in der geplanten Pflegereform steigen. In Änderungsanträgen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist vorgesehen, tarifliche Lohnsteigerungen für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege zumindest teilweise auch oberhalb der Grundlohnsumme zu refinanzieren. Für Pflegeanbieter wäre dies ein wichtiges Signal – auch mit Blick auf das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), dessen Kabinettsbeschluss erneut verschoben wurde.

Die oft sehr großzügigen Tarifsteigerungen in der Pflege könnten eventuell doch, anders aus ursprünglich geplant, oberhalb der Grundlohnsumme refinanziert werden

Für Pflegeeinrichtungen könnte sich bei einem ihrer heikelsten Punkte der geplanten Reformen doch noch etwas bewegen. Die Änderungsanträge zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sehen vor, einen Teil – 50 Prozent – der über die Grundlohnsummenentwicklung hinausgehenden Tarifsteigerungen für zwei Jahre weiterhin refinanzierbar zu halten. Anschließend sollen die Auswirkungen evaluiert werden.

Zwar betrifft die Regelung unmittelbar Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel die häusliche Krankenpflege oder die außerklinische Intensivpflege nach dem SGB V. Dennoch gilt sie in der Branche als wichtiger Fingerzeig für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), in dem eine vergleichbare Begrenzung der Refinanzierung für die Pflegeversicherung vorgesehen ist.

Private Träger könnten jedoch außen vor bleiben

Aus Sicht vieler Betreiber bleibt der Änderungsantrag allerdings unvollständig. Nach dem derzeitigen Wortlaut profitieren offenbar nur tarifgebundene Einrichtungen. Private Anbieter, die zwar tariforientiert bezahlen, aber keinem Arbeitgeberverband angehören, könnten damit leer ausgehen.

Christian Westermann, Geschäftsführer des ambulanten Pflegedienstes Engel vonne Ruhr, begrüßt zwar die Richtung der Änderungsanträge. Dass der Gesetzgeber wieder eine Refinanzierung oberhalb der Grundlohnsumme vorsehe, sei ein wichtiges Zeichen. Die geplante Lösung greife jedoch zu kurz. Er kritisiert vor allem die nur teilweise Refinanzierung, die Befristung auf zwei Jahre sowie die mögliche Benachteiligung tarifanwendender gegenüber tarifgebundenen Einrichtungen. Entscheidend müsse sein, welche Löhne tatsächlich gezahlt würden – nicht, ob ein Unternehmen formal tarifgebunden sei.

PNOG kommt frühestens am 13. Juli ins Kabinett   

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll nach derzeitiger Planung am Freitag, 10. Juli, Bundestag und Bundesrat passieren. Das Pflegeneuordnungsgesetz verzögert sich dagegen erneu: Der Kabinettsbeschluss wurde inzwischen auf Montag, 13. Juli, verschoben. Damit wird die Reform vor der parlamentarischen Sommerpause voraussichtlich nicht mehr im Bundestag beraten.