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8. Februar 2024 | 07:00 Uhr
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Pflege lässt Fördergelder für Digitalisierung links liegen

Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen verschenken bei der Digitalisierung offenbar Geld. Denn von den seit 2019 bereitgestellten Fördergeldern für digitale und technische Anschaffungen sind bislang erst ein Drittel abgerufen worden. Laut DAK, die zusammen mit der AOK Förderanträge prüft und Mittel auszahlt, wurden knapp 66 Millionen Euro abgerufen. Jede Pflegeeinrichtung hat ein Recht auf bis zu 12.000 Euro für digitale Anschaffungen.

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Pflegeeinrichtungen schöpfen Fördergelder für digitale und technische Anschaffungen bei weitem nicht aus

Bei der DAK-Pflegekasse wurde seit 2019 für digitale und technische Anschaffungen eine Fördersumme von 65,7 Millionen Euro abgerufen. Das heißt, nur rund 32 Prozent der Gelder wurden ausgezahlt. Hochgerechnet stehen der DAK rund 200 Millionen Euro zur Verfügung, wobei der Fördertopf nicht gedeckelt ist. Insgesamt 16.405 Förderanträge sind bei der DAK bis Mitte Januar 2024 eingegangen. Davon seien 95 Prozent bewilligt worden. Bisher wurde am häufigsten Geld für die Digitalisierung der Pflegedokumentation beantragt. 

Bei der AOK sieht es nicht viel besser aus. Dort wurden seit 2019 rund 57 Millionen Euro Zuschuss für die Digitalisierung bewilligt und ausgezahlt. 

"Wir brauchen offensichtlich eine Informationsoffensive, damit deutlich mehr Pflegeeinrichtungen die Fördergelder nutzen", sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. "In weniger als 18 Monaten wird die Anbindung aller Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur verpflichtend, danach folgt bis Ende 2026 die vollelektronische Abrechnung der pflegerischen Leistungen." Deshalb rät Storm dringend, das bestehende Förderangebot zu nutzen.  Jetzt wurde die Fördermöglichkeit bis Ende 2030 verlängert.

Geld auch für Cybersicherheit und W-Lan

Ab sofort ist auch die Implementierung von Software, die die IT- und Cybersicherheit der Pflegeeinrichtungen betrifft, zuschussfähig. Zu den Fördermöglichkeiten zählen neben dem Erwerb von Software und Hardware, dem Einrichten von IT-Arbeitsplätzen und eines Mitarbeiterportals auch die Umstellung von analoger auf digitale Abrechnungssoftware. Außerdem soll die Digitalisierung auch zur Verbesserung und Stärkung der Teilhabe der Pflegebedürftigen beitragen. So wird jetzt auch W-Lan für die Bewohnern einer stationären Pflegeeinrichtung bezuschusst.

Bezuschusst werden bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Das ermöglicht eine maximale Förderung mit 12.000 Euro, die auf mehrere Anschaffungen aufgeteilt werden können. Förderberechtigt sind Pflegedienste und Pflegeheime sowie Kurzzeit- und Tagespflegen. 

Die Pflegekassen der DAK und der AOK sind bundesweit für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Fördergelder zuständig. Welche der beiden Kassen Ansprechpartner für eine Einrichtung ist, sollten Verbände mitgeteilt haben. Mehr dazu und detaillierte Infos sowie Orientierungshilfe zur Förderung gibt es in einem Download der DAK.

Thomas Hartung

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