Pflege rund um die Uhr verpflichtet zu Lohn rund um die Uhr
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Ein Urteil, das Folgen für die private Pflege zu Hause haben könnte: Einer Bulgarin, die eine 90-Jährige rund um die Uhr betreut hatte, steht dafür auch der Mindestlohn rund um die Uhr zu. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Nur für die Zeit, in der die Seniorin Besuch hatte, muss kein Lohn gezahlt werden. Die Arbeitskraft erhielt monatlich 1.560 Euro. Das Gericht sprach ihr für sieben Monate insgesamt 38.709 Euro zu. Berliner Zeitung