Pflegedienste können E-Rezepte jetzt direkt anfordern
Die Arzneimittelversorgung in Pflegeheimen und ambulanten Diensten wird einfacher: Seit Anfang Juli dürfen Arztpraxen E-Rezepte und den zugehörigen Rezept-Token direkt an die versorgende Apotheke senden. Voraussetzung ist ein Heimversorgungsvertrag mit der Apotheke. Der Umweg über Papierausdruck oder Gesundheitskarte entfällt.
Nach Einschätzung des Abrechnungsdienstleisters Opta Data spart das den Pflegekräften zahlreiche Wege in Arztpraxen sowie Telefonate und organisatorischen Aufwand. Das Rezept wird dabei sicher im E-Rezept-Fachdienst der Telematikinfrastruktur gespeichert und von der Apotheke digital abgerufen. Die neue Regelung gilt zunächst bis Ende 2028.