Pflegende Angehörige fordern Anspruch auf Kurzzeitpflege
Der Bundesverband "Wir pflegen", der Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger, fordert einen Perspektivenwechsel in der Pflege. Veraltete Konzepte der Versorgung mit einer Bürokratie, der die Angehörigen oft hilflos ausgesetzt sind, müssten einer selbstbestimmteren Daseinsvorsorge weichen. Zudem hat sich der Verband für einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Kurz-, Tages- und Nachtpflege ausgesprochen.
Der Verband sieht in der Kurz-, Tages- und Nachtpflege wichtige Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. Daher brauche es einen einklagbaren Rechtsanspruch auf diese Angebote, um einen bedarfsorientierten Ausbau zu gewährleisten. Das würde sicherstellen, dass pflegende Angehörige die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ihre Angehörigen zu pflegen.
Gleichzeitig plädiert "Wir pflegen" für einen Austausch auf Augenhöhe zwischen pflegenden Angehörigen und den eigentlich verantwortlichen Gremien. "Unsere Gesellschaft muss Pflege neu denken. Von unten nach oben", erklärt Edeltraut Hütte-Schmitz, Mitglied des Bundesvorstands. Das bedeute beispielsweise, dass pflegende Angehörige in allen Entscheidungs- und Planungsgremien der Pflege ein Mitspracherecht erhalten sollten. Ihnen sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, an der Planung und Umsetzung von Pflegeleistungen und neuen Konzepten beteiligt zu werden. Etwa durch die Teilnahme an Pflegekonferenzen.
Diese und weitere Forderungen diskutiert der Bundesverband auf einem Fachtag am 15. September 2023 in Bonn unter dem Motto "Gesellschaft stärken. Pflege. Neu. Denken" mit Maria Becker, Bundesministerium für Gesundheit; Maria Klein-Schmeink, MDB; Thorsten Klute, MDL NRW; Barbara Kahler, Vorstandsmitglied der Bagso, und Angelika Hörter, Alzheimer Gesellschaft NRW sowie pflegenden Angehörigen und Mitgliedern des Vereins. Informationen und Anmeldung.