Pflegerin nach Tod von Bewohner zu Geldstrafe verurteilt

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Weil sie einen Mann mit Schluckproblemen nicht während des Essens beaufsichtigt hatte und dieser dann erstickte, hat das Amtsgericht Gemünden eine Altenpflegerin zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro verurteilt. Die 59-Jährige musste sich im Spätdienst mit einer Kollegin um 20 Bewohner der Einrichtung im Spessart kümmern und hatte keine Chance, den vorbelasteten Mann zu betreuen. Deshalb fiel das Urteil milde aus. Der Staatsanwalt gab der Einrichtung eine Mitschuld, weil sie den Betreuungsbedarf nicht deutlich gemacht habe. Main-Echo