Private Pflegezusatzversicherung steuerlich nicht absetzbar
Beiträge zu privaten Pflegezusatzversicherungen mindern die Steuerlast nicht. So hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die freiwillige Absicherung gegen Pflegekosten, die über die Leistungen der Pflegepflichtversicherung hinausgehen, gilt demnach nicht als begünstigte Vorsorgeaufwendung. Der Gesetzgeber sei laut dem Gericht nicht verfassungsrechtlich verpflichtet, solche Zusatzleistungen steuerlich zu fördern. Das Urteil betrifft Ehepartner aus Hessen, deren Klage abgewiesen wurde. N-TV