Privatkassen fordern Änderungen bei niedrigen Pflegegraden
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat im Hinblick auf die anstehende Pflegereform einen Zehn-Punkte-Plan ins Spiel gebracht. Neben den zuletzt oft gehörten Forderungen nach mehr privater Vorsorge und einer Reduzierung der Zuschüsse zu den pflegebedingten Eigenanteilen enthält der Plan auch konkrete Vorschläge für mehr Flexibilität, Prävention und Beratung. So plädiert die PKV etwa dafür, den Leistungsumfang des Pflegegrades 1 zu überprüfen und mit dem Zweck der Prävention zu harmonisieren.

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Die Prävention soll bei Pflegegrad 1 im Vordergrund stehen, doch sie findet viel zu wenig Beachtung, meint die PKV
Der Pflegegrad 1 habe seine ursprünglichen Ziele – vor allem Prävention und Verzögerung der Pflegebedürftigkeit – nicht erreicht, konstatiert die PKV in ihrem 10-Punkte-Papier. Um es in Einklang mit dem verfolgten Zweck der Prävention zu bringen, sollte das Leistungsangebot auf jeden Fall Beratungsangebote, Pflegekurse, Hilfsmittel und Verbesserungen des Wohnumfelds enthalten. Würden andere Zahlungen entfallen, etwa der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich bei Pflegegrad 1 oder der Zuschuss bei vollstationärer Pflege, wären Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro jährlich möglich, rechnet die PKV vor. "Diese könnten stattdessen für die Stärkung präventiver Ansätze zur Vermeidung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit genutzt werden", heißt es in dem 10-Punkte-Plan.
Bei reinen Pflegegeldbeziehern plädiert die PKV dafür, gleich nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit die bisher freiwillige Pflegeberatung nach Paragraf 7a, SGB XI, in der Häuslichkeit zur Pflicht zu machen. Bei der verpflichtenden Pflegeberatung nach Paragraf 37 sollte grundsätzlich mehr auf das präventive Potenzial geschaut werden. Es müsse viel mehr als bisher auf Prävention gesetzt werden, damit Pflegebedürftige ihre Selbstständigkeit und Fähigkeiten erhalten und zu verhindern, dass die Pflegebedürftigkeit fortschreitet.
Bei der Finanzierung der Leistungen möchte die PKV den Versicherten mehr Flexibilität bei der Gestaltung durch ein "verständliches und vereinfachtes" Budget ermöglichen. Die PKV nennt für die flexible Verwendung ein prägnantes Beispiel: "Dass Pflegebedürftige weiterhin zu Hause versorgt werden können und die Angehörigen eine Entlastung erhalten, kann auch durch die Inanspruchnahme einer sogenannten 24-Stunden-Betreuung erfolgen. Anders als bisher sollte nicht nur das Pflegegeld, sondern auch das vorgeschlagene Pflege-Budget für die 24-Stunden-Betreuung genutzt werden können."
Kirsten Gaede