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10. Dezember 2025 | 07:00 Uhr
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Sozialverband Vdk zieht wegen Corona-Hilfen vor Gericht

Der Sozialverband VdK macht ernst: Ab Januar werden 24 gesetzlich Versicherte in fast allen Bundesländern Widerspruch gegen ihre Pflegebeiträge einlegen. Der Verband will damit klären lassen, ob die Bundesregierung während der Corona-Pandemie unrechtmäßig auf Gelder der Pflegeversicherung zugegriffen hat. Es geht um 5,2 Milliarden Euro, mit denen allgemeine Corona-Vorkehrungen finanziert wurden. Finanziert wurden damit etwa auch Boni für Pflegekräfte.

Der Sozialverband VdK hofft mit der Klagewelle bis vor das Bundessozialgericht oder sogar vor das Bundesverfassungsgericht zu kommen

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Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht

Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9

Der VdK hofft, den Streit bis vor das Bundessozialgericht zu bringen – möglicherweise sogar vor das Bundesverfassungsgericht. Die Musterklagen sollen zunächst die Pflegekassen zwingen, Zahlungsaufforderungen gerichtlich durchzusetzen. Erst dann können die Verfahren ihren Weg durch die Instanzen nehmen. "Die grundsätzliche Idee ist, ein höchstrichterliches Urteil zu erreichen oder politischen Druck zu erzeugen", heißt es aus dem Verband.

Die Kläger stammen aus einer Gruppe von 720 Mitgliedern, die sich freiwillig gemeldet hatten. Viele seien ältere Menschen, teilweise pflegebedürftig, und hätten ein besonderes persönliches Interesse. Kläger aus Hamburg und Sachsen-Anhalt fanden sich jedoch nicht, weshalb statt geplanter 28 nun 24 Verfahren starten.

Beiträge wurden zweckentfremdet, lautet der Vorwurf

Der Verband argumentiert, die Regierung habe Beiträge eingesetzt, um gesamtgesellschaftliche Krisenkosten zu bezahlen. Damit seien Versicherte einseitig belastet worden, während die Pflegeversicherung gleichzeitig unterfinanziert sei. Die Folge seien höhere Beitragssätze und fehlende Mittel. Ein Gutachten der Hamburger Sozialrechtsexpertin Dagmar Felix bestätigt diese Sicht: Beiträge dürften ausschließlich zur Sicherung des Versicherungsschutzes verwendet werden.

Die Musterklagen finanziert der Verband vollständig, die Versicherten tragen keinerlei Kostenrisiko. Gleichzeitig betont der VdK, dass es nicht um individuelle Erstattungen geht, sondern um die Rückzahlung der 5,2 Milliarden Euro an die Pflegekassen. Politische Lösungen seien ausdrücklich willkommen – falls sie vor Abschluss der Verfahren gefunden würden.

Insgesamt 70 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen

Der Verband rechnet mit mehreren Jahren Verfahrensdauer. Da die Klagen jeweils zwei Landessozialgerichten zugeordnet werden, deckt das Projekt fast das gesamte Bundesgebiet ab. Die ausstehenden Entscheidungen könnten weit über die Pflegeversicherung hinausreichen: Nach Berechnungen des VdK liegt die Unterfinanzierung der Sozialversicherungen durch versicherungsfremde Leistungen insgesamt bei über 70 Milliarden Euro.

Kirsten Gaede

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